AGB / ATGB / AGAB
Allgemeine Merchandising-Geschäftsbedingungen der VfB Stuttgart 1893 AG
Zu den ATGB
Zu den AGAB
Stand: November 2021
- Geltungsbereich
(1) Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen verkauft, versendet und liefert der VfB Stuttgart 1893 AG Fanartikel ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeinen Merchandising-Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die VfB Stuttgart 1893 AG vorbehaltlos leistet.
(2) Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung ab dem 01.11.2021.
- Postanschrift, sonstige Kommunikationsdaten ("Kontaktadresse")
Die Postanschrift und sonstigen Kommunikationsdaten der VfB Stuttgart 1893 AG lauten wie folgt:(1) Postanschrift: VfB Stuttgart 1893 AG, Mercedesstraße 73 B, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt)
(2) Faxhotline: +49 (0) 711 - 55 007 88 111
(3) Telefonhotline: +49 (0) 711 - 99 33 1893; die aktuellen Erreichbarkeiten finden Sie unter https://shop.vfb.de.
(4) Per Internet: https://shop.vfb.de., E-Mail-Adresse: service@vfb-stuttgart.de
- Angebot
In den Katalogen, Prospekten und auf den Webseiten der VfB Stuttgart 1893 AG ist noch kein rechtsverbindliches Angebot i.S.d. § 145 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für einen Vertragsabschluss enthalten. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages geht erst vom Kunden aus, der dieses Angebot durch eine Bestellung bei der VfB Stuttgart 1893 AG per Post, per Fax, per Telefon, per E-Mail oder auf der Webseite des VfB Stuttgart über die unter II. genannten Kommunikationsdaten abgeben kann.
- Vertragsschluss durch Angebotsannahme
(1) Die VfB Stuttgart 1893 AG kann ein vom Kunden unter Abwesenden abgegebenes Angebot binnen 5 Tagen annehmen. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn dem Kunden binnen dieses Zeitraums eine Annahmeerklärung durch die VfB Stuttgart 1893 AG zugeht oder unter Annahme des vom Kunden abgegebenen Angebots die Lieferung der Waren erfolgt.
(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt die VfB Stuttgart 1893 AG dem Kunden dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht die VfB Stuttgart 1893 AG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(3) Alkoholische Getränke dürfen nur von volljährigen Personen bestellt werden. Das Sortiment an Weinen und Spirituosen und sonstigen alkoholischen Getränken richtet sich ausschließlich an Personen ab 18 Jahre. Bestellungen von alkoholhaltigen Getränken, die von einem Besteller unter einem Alter von 18 Jahren abgegeben werden, entfalten keine rechtliche Wirkung. Mit der Bestellung von alkoholischen Getränken versichert der Kunde, volljährig zu sein. In Zweifelsfällen bittet die VfB Stuttgart 1893 AG um einen Altersnachweis, der per Fax unter Angabe der Auftragsnummer an +49 (0) 711 - 55 007 88 111 oder per E-Mail service@vfb-stuttgart.de zu senden ist. Zudem erfolgt beim Versand alkoholhaltiger Getränke eine Überprüfung des Alters des Bestellers durch den Versanddienstleister, so dass Personen unter 18 Jahren die Bestellung nicht ausgeliefert wird. -
Widerrufsrecht, Umtausch der Ware
Soweit dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber im Onlineshop unter „shop.vfb.de/widerruf“ gesondert belehrt. Für den Fall, dass dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht, darf er unter den Voraussetzungen des Widerrufs auch den Umtausch der Ware verlangen.
- Zahlungsbedingungen, Preise, Versandkosten, Möglichkeit von Teillieferungen
(1) Die VfB Stuttgart 1893 AG stellt aktuell folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, behält sich aber eine Beschränkung der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten vor, ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
- per Kreditkarte (VISA, Mastercard). Hier ist bei Bestellung die komplette Kreditkartennummer und das Gültigkeitsdatum der Karte anzugeben sowie die Kartenprüfnummer.
- per SEPA-Basislastschriftverfahren, sofern der Kunde der VfB Stuttgart 1893 AG ein SEPA-Basismandat erteilt hat oder eine frühere Einzugsermächtigung in ein SEPA-Basismandat umgewandelt worden ist: Hier sind bei der Bestellung der Name des Kunden und Kontoinhabers, seine IBAN und der BIC bzw. SWIFT-Code des Kreditinstituts, bei dem das Konto unterhalten wird, zu nennen. Der Einzug der Lastschrift vom vereinbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum, frühestens drei Tage nach Versand der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification). Die Frist für die Vorabankündigung wird somit auf drei Tage verkürzt. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Jegliche Rückerstattungen werden ausschließlich von der VfB Stuttgart 1893 AG initiiert und nicht durch die Veranlassung einer Rücklastschrift durch den Kunden. Kosten, die aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn dieser bzw. der von ihm benannte Kontoinhaber oder dessen Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten hat.
- per PayPal. Zahlen Sie online mit Ihrem PayPal Account.
- per VfB Gutscheinkarte. Mit den VfB Gutscheinkarten können sowohl Fanartikel, Arena-Touren als auch Tickets erworben werden. Gutscheine sind nicht rabattfähig.
(2) Die in den Katalogen, Prospekten und auf den Webseiten der VfB Stuttgart 1893 AG ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der in Deutschland zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhobenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgebend sind allein die Rechnungspreise der VfB Stuttgart 1893 AG zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (s.o. IV.).
(3) Pro Bestellung hat der Kunde bei Online-Bestellungen im Inland zusätzlich zu den unter Absatz (2) genannten Preisen einen Versandkostenanteil in Höhe von: EUR 5,90 zu übernehmen. Bei Lieferungen in andere Länder innerhalb der EU fällt ein Versandkostenanteil von: EUR 13,90 an. Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU beträgt der Versandkostenanteil: EUR 33,00. Weitergehende Versandkosten gehen zu Lasten der VfB Stuttgart 1893 AG. Etwaige Zoll- oder Einfuhrgebühren hat jedoch der Kunde zu tragen. Abweichungen von den vorstehenden Versandkosten können sich in Ausnahmefällen (z.B. Verkaufsaktionen) aufgrund einseitiger Festlegung der VfB Stuttgart 1893 AG ergeben.
(4) Die VfB Stuttgart 1893 AG ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. - Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierenden Forderungen der VfB Stuttgart 1893 AG im Eigentum der VfB Stuttgart 1893 AG.
- Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Mangelhafte Ware ist samt Lieferschein, einer Kopie davon oder einer Kopie der ausgehändigten Rechnung an die VfB Stuttgart 1893 AG (Kontaktadresse siehe II. (1)) oder, sofern im Retourenschein angegeben, an die PVS Fulfillment-Service GmbH (Werner-Haas-Str. 5, 74172 Neckarsulm) zu übersenden. Die Beförderungskosten werden in diesem Fall durch die VfB Stuttgart 1893 AG getragen.
(2) Im Gewährleistungsfall wird die gelieferte Ware von der VfB Stuttgart 1893 AG nach Wahl des Kunden nachgebessert oder durch eine mangelfreie Ware ersetzt. Bei gewerblichen Kunden obliegt das Wahlrecht der VfB Stuttgart 1893 AG.
- Sonstige Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VfB Stuttgart 1893 AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VfB Stuttgart 1893 AG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VfB Stuttgart 1893 AG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die VfB Stuttgart 1893 AG den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die VfB Stuttgart 1893 AG und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. - Datenschutz
Die Datenschutzinformation der VfB Stuttgart 1893 AG ist verfügbar unter VfB Stuttgart | Datenschutz
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Handelsregister- und Umsatzsteueridentifikationsnummer, Schlichtungsstelle
(1) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Stuttgart Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit der VfB Stuttgart 1893 AG.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist - soweit nach deutschem Recht zulässig - Stuttgart Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3)Die VfB Stuttgart 1893 AG ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 7615 eingetragen.
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Besondere Bestimmungen für Teamsportbekleidung
(1) Für die über den Bereich „JAKO-Teamwear für Vereine und Unternehmen“ angebotenen Artikel (insbesondere individuell gestaltete Teamsport- oder Corporate-Kleidung mit Logos, Initialen, Schriftzügen o. Ä.) gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss der Bestellung sicherzustellen, dass alle Angaben (z. B. Größen, Farben, Druckdaten, Schreibweisen) vollständig und korrekt sind. Nachträgliche Änderungen sind nur bis zur Produktionsfreigabe möglich.
(3) Sofern der Kunde Inhalte (z. B. Logos, Schriftzüge, Designs) zur Individualisierung übermittelt, versichert er, dass er über sämtliche hierfür erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere über Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Die VfB Stuttgart 1893 AG ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vom Kunden bereitgestellten Inhalte Rechte Dritter beeinträchtigen.
Für die Verletzung von Rechten etwaiger Dritter haftet allein der Kunde. Für den Fall einer Inanspruchnahme der VfB Stuttgart 1893 AG wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Kunde, die VfB Stuttgart 1893 AG in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen.
(4) Die VfB Stuttgart 1893 AG behält sich das Recht vor, Individualisierungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere wenn diese Inhalte enthalten, die gewaltverherrlichend, bedrohlich, diffamierend, obszön, diskriminierend, aufrührerisch, sexuell oder in sonstiger Weise anstößig oder gesetzeswidrig sind.
(5) Das VfB-Teamsportlogo darf ausschließlich im Rahmen von Bestellungen über die oben genannten Bereiche verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der VfB Stuttgart 1893 AG unzulässig.
(6) Für JAKO-Teamsportbekleidung, deren Herstellung auf einer individuellen Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher beruht oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. -
Anwendbares Recht
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln oder Klauselteile unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der VfB Stuttgart 1893 AG
Stand: Juni 2025
- Geltungsbereich
1.1 Diesen ATGB unterliegen alle Rechtsverhältnisse, die durch den Erwerb und die Verwen-dung von Eintrittskarten, d.h. Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintritts-karten wie Freikarten gleich welcher Art, (im Folgenden: „Tickets“) der VfB Stuttgart 1893 AG (der „VfB“) für vom VfB zumindest mitveranstaltete Veranstaltungen, insbe-sondere alle Fußballspiele der Lizenzmannschaft oder anderer Mannschaften des VfB (insbesondere der U21 oder der VfB-Frauen) sowie Stadiontouren in der MHP Arena Stuttgart, begründet werden. Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets ak-zeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungen in einer anderen Spielstätte des VfB als der MHP Arena Stutt-gart stattfinden.
1.2 Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des VfB berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom VfB erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB, Stadionordnung des Heimclubs) Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Erwerber und dem VfB diese ATGB Vorrang.
- Ticketbestellung, kein Widerrufsrecht, Angebotsannahme, Leistungsgegenstand
2.1 Tickets für die vom VfB veranstalteten Veranstaltungen und Auswärtstickets sind grund-sätzlich nur beim VfB oder den von ihm autorisierten Verkaufsstellen zu bestellen. Der VfB ist jederzeit berechtigt, die pro Erwerber bestellbare Ticketzahl zu begrenzen. Der VfB behält sich vor, einzelne Bestellarten nur bestimmten Kunden anzubieten.
2.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen noch wider-rufen werden. Dem VfB steht bis zum Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen das Recht zu, die Bestellung nicht anzunehmen oder zu stornieren.
2.3 Auch wenn der VfB Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Erwerbers beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den VfB bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
2.4 Bei einer Online-Bestellung eines Tickets ist der Erwerber verpflichtet, bezüglich seines Namens und seiner Adress- und Lieferdaten korrekte Angaben zu machen. Der VfB behält sich das Recht vor, in Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass die Ticketbestellung im Widerspruch zu diesen ATGB, insbesondere zu den Regelungen der Ziffer 9, erfolgt, die bei der Bestellung getätigten Angaben durch Vorlage einer Kopie des Personalaus-weises (oder eines sonstigen Ausweisdokuments), in der die Personalausweisnummer (Se-riennummer, Zugangsnummer) geschwärzt werden soll, zu authentifizieren und vom Ver-tragsschluss Abstand zu nehmen, wenn eine Vorlage nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder falsche Angaben gemacht wurden. Diese Überprüfung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der DSGVO zum Zwecke der Schwarzmarkteindämmung und damit der Gewährleistung der Sicherheit aller Stadionbesucher, der Aufrechterhaltung der sozialen Preisstruktur sowie der Sicherstellung einer möglichst flächendeckenden Versorgung von Fans mit Tickets. Im Falle unzutreffender Angaben findet überdies Ziffer 11.2 e) Anwen-dung. Die im Ausweis enthaltenen Daten werden ausschließlich zur Identitätsprüfung verarbeitet und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben nach spätestens einer Woche vollständig gelöscht.
Jeder Ticketbezug
(a) unter Verwendung (halb-)automatisierter Verfahren, die dazu dienen, Beschränkun-gen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe) oder
(b) unter Verwendung eines Accounts, der auf der Anlage falscher Identitäten oder Adressdaten basiert, insbesondere unter Verwendung von Fantasienamen oder -adres-sen, fiktiven Namen oder Adressen sowie Namen oder Adressen anderer Personen (sog. Fake Accounts)
ist unzulässig und berechtigt den VfB, eine Bestellung nicht anzunehmen bzw. zu stor-nieren sowie zur Verhängung einer Vertragsstrafe im Einklang mit Ziffer 12.
Der VfB ist ebenfalls berechtigt, eine Bestellung nicht anzunehmen bzw. zu stornieren sowie eine Vertragsstrafe im Einklang mit Ziffer 12 zu verhängen, wenn sonstige stich-haltige Indizien vorliegen, die den begründeten Verdacht rechtfertigen, die vom Erwerber erworbenen Tickets dienen dem Ankauf für den nicht autorisierten Zweitmarkt; solche stichhaltigen Indizien liegen insbesondere vor, wenn in der Vergangenheit erworbene Tickets nicht oder in sehr geringem Umfang durch den Erwerber selbst genutzt wurden, bereits mehrfach Tickets des Erwerbers auf dem nicht autorisierten Zweitmarkt angebo-ten wurden, mehrfach eine Ticketweitergabe unter Nutzung von anonymen Kommunika-tionswegen (z.B. anonyme Messengerdienste, wie Telegram und/oder Chats und/oder Gruppen in den sozialen Medien) und anonymen Plattformen erfolgte oder auffällige oder mehreren Accounts zugeordnete Kreditkartendaten oder IP-Adressen verwendet wurden.
Soweit sich der Erwerber bei der Online-Bestellung von Tickets im Online-Shop regis-triert, muss er dabei ein persönliches Passwort vergeben. Der Erwerber ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Erwerber haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
Vor der Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots hat der Erwerber durch Anklicken des einschlägigen Kästchens zu bestätigen, dass er die ATGB gelesen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Erst durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ wird die Bestellung ver-schlüsselt an den VfB weitergeleitet; hierdurch gibt der Erwerber ein verbindliches Angebot auf Kauf des oder der ausgewählten Ticket/s ab.
Der VfB nimmt dieses Angebot durch den (ggf. elektronischen) Versand der bestellten Tickets an.
2.5 Bei einer nicht online erfolgenden Bestellung kommt der Vertrag erst dadurch zustande, dass der VfB mit (ggf. elektronischer) Absendung oder Hinterlegung des Tickets an den Erwerber das von diesem abgegebene Angebot zum Erwerb eines Tickets annimmt.
2.6 Durch den Vertragsschluss mit dem VfB erwirbt der Erwerber das Recht zum Besuch der Veranstaltung nach Maßgabe dieser ATGB. Der VfB erfüllt die ihm obliegenden Pflichten, indem er dem jeweiligen Inhaber des Tickets einmalig Zutritt zu der Veranstaltung gewährt bzw. im Falle von Auswärtstickets durch Übergabe/ Absendung/ vereinbarungsgemäße Hin-terlegung an den/ für Erwerber. Je Ticket ist nur eine Person zutrittsberechtigt.
2.7 Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen, die die Tickets beim VfB oder einer autori-sierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 9.4 erworben haben. Der VfB gewährt daher nur Erwerbern, die die Tickets beim VfB oder einer autorisier-ten Verkaufsstelle bezogen haben und durch auf dem Ticket enthaltene Individualisierungs-merkmale (z.B. Namensaufdruck; Angabe von Block/Reihe/Platz; Reservierungs-Nummer; Kunden-Nummer; Ticketnummer; QR-Code) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziffer 9.4 Tickets zulässig erworben haben, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Erwerber ein geeignetes amtliches Identifikationsdoku-ment (z.B. Personalausweis, Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen des VfB und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Erwerber und Ticketinhaber sind beim Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des VfB anzugeben, auf welchem Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben. Tickets, die auf vom VfB nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.7 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 9.5 und 12 auslösen. Der VfB erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Erwerbers oder des jeweiligen Ticketinhabers, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der VfB wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
2.8 Der VfB kann nach eigenem Ermessen Tickets in Kombination mit der Berechtigung für den Erwerber anbieten, öffentliche Nahverkehrsmittel im gesamten jeweiligen Tarifgebiet für die An- und Abreise zum/vom Stadion zu nutzen („Kombi-Ticket“). Verantwortlich für die Beför-derungsleistung im Zusammenhang mit dem Kombi-Ticket bleibt ausschließlich die jeweilige Betreibergesellschaft des öffentlichen Nahverkehrs.
- Zahlungsmodalitäten
3.1 Die Höhe der Einzelpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des VfB. Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, EC-Karte, SEPA-Basislastschriftverfah-ren, Überweisung, Online-Zahlungsdienste oder bar) ausgeführt. Der VfB behält sich vor, ein-zelne Zahlungsarten nur bestimmten Kunden anzubieten. Der Einzug der Lastschrift vom ver-einbarten Konto erfolgt am Fälligkeitsdatum, frühestens drei Tage nach Versand der Rech-nung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification), wenn zuvor dem VfB ein SEPA-Basismandat erteilt worden ist. Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus der Rechnung. Der Er-werber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund einer Nicht-einlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Erwerbers, wenn dieser bzw. der von ihm benannte Kontoinhaber oder dessen Bankinstitut die Nichteinlösung oder die Rückbuchung zu vertreten hat.
3.2 Dem Erwerber wird die Rechnung nach Wahl des VfB in Papierform oder elektronisch übermittelt.
3.3 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vor-liegen, ist der VfB berechtigt, die Bestellung ohne weitere Fristsetzung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlie-ren ihre Gültigkeit. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Kunden übermittelten Tickets im Eigentum des VfB. Entstandene Mehrkosten sind vom Erwerber zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
3.4 Für die vom VfB autorisierten Verkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
- Ticketauswahl
Falls sich der Erwerber damit einverstanden erklärt hat, ist der VfB im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Erwerber Tickets der nächsthöheren oder -nied-rigeren Kategorie und / oder eine geringere Ticketzahl zuzuteilen.
- Ticketversand / Lieferbedingungen und Liefertermin
5.1 Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Erwerbers. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der VfB. Die Auswahl des Transportunter-nehmens erfolgt durch den VfB, der dem Transportunternehmen die Versanddaten des Erwer-bers zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur Verfügung stellt.
5.2 Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder Mobile-Tickets) werden dem Erwerber die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail) in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format oder zum Abruf in einer mobilen App übermittelt. Bei Übermittlung eines elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zu-gang zum Stadiongelände ist auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone) dauerhaft verfüg-bar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Ver-anstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden des
VfB zurückzuführen sind, berechtigen grundsätzlich nicht zum Zutritt zum Stadiongelände. Ebenso kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden, wenn technische Versäumnisse, die eindeutig dem Ticketinhaber zuzuordnen sind (z.B. Smart-phone defekt, Ausdruck nicht lesbar etc.), dazu führen, dass eine elektronische Zutrittskontrolle nicht möglich ist.
5.3 Kann bei kurzfristiger Bestellung kein rechtzeitiger Zugang des Tickets beim Erwerber gesichert werden, können die Tickets vom VfB für den Erwerber am Stadion hinterlegt werden. Zur Abholung ist ein amtlicher Identifikationsnachweis des Erwerbers sowie ggf. schriftliche Vollmacht des Erwerbers erforderlich.
- Reklamationen
6.1 Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Re-klamation offensichtlich fehlerhafter Tickets hat unverzüglich binnen sieben Tage nach Eingang der Tickets beim Erwerber in Textform an die unten unter Ziffer 14 genannte Adresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Postein-gangsstempel, der Fax-Sendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen auch im Falle offensichtlicher Fehler keine An-sprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
6.2 Der VfB ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen und nicht als elektronisches Ticket (print@home oder Mobile-Tickets) ver-sandten Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse (Ziffer 14) in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg zu unterrichten. Von einem Abhanden-kommen ist auszugehen, wenn das Ticket dem Erwerber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Versandbestätigung zugegangen ist.
6.3 Im Falle des Versands eines elektronischen Tickets (print@home oder Mobile-Tickets) ist der Erwerber verpflichtet, nach Abschluss des Bestellvorganges zu prüfen, ob er das elektronische Ticket unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse erhalten hat. Die Reklamation eines nicht erhaltenen elektronischen Tickets hat unverzüglich und so rechtzeitig erfolgen, dass dem VfB eine Überprüfung und eine etwaige Neuausstellung des Tickets vor der betreffenden Veranstaltung noch möglich ist. Verspätete Reklamati-onen, insbesondere solche, die erst am Tag der Veranstaltung oder später eingehen, kön-nen nicht berücksichtigt werden.
6.4 Der VfB ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens bzw. der Reklamation des nicht erfolgten Zugangs eines elektronischen Tickets zu sper-ren. Im Fall einer rechtzeitigen Anzeige des Abhandenkommens bzw. einer rechtzeitigen Reklamation eines nicht zugegangenen elektronischen Tickets kann nach Legitimations-prüfung des Erwerbers eine Neuausstellung des Tickets erfolgen.
- Rücknahme / Erstattung der Tickets
7.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des VfB im Einzelfall.
7.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Im Falle der Absage und Verlegung eines bereits endgültig terminier-ten Spiels und der Nachholung des Spiels an einem anderen Termin behalten die Tickets ihre Gültigkeit für das Nachholspiel.
7.3 Wird ein laufendes Spiel abgebrochen und nicht wiederholt, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nicht, wenn vorsätzliches oder grob fahrläs-siges Verhalten des VfB zum Spielabbruch geführt hat.
7.4 Bei Betroffenheit des Erwerbers von einem Teil-Ausschluss der Zuschauer ist der VfB berechtigt, den Erwerber auf einen anderen Platz des Stadions umzusetzen, auch wenn dieser eine Preiskategorie über oder unter dem erworbenen Ticket liegt. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der VfB auf das vorstehende Recht, ist der Erwerber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.5 Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder findet eine Veranstaltung komplett ohne Zuschauer statt, so ist der Erwerber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Im Falle eines Rücktritts nach Ziff. 7.4 oder 7.5 erhält der Erwerber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Verkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zu-rückgezahlt.
- Sonderregelungen für Dauerkarten
8.1 Eine Saison-Dauerkarte (nachfolgend „Dauerkarte“) berechtigt den Erwerber grundsätz-lich, diejenigen Veranstaltungen des VfB im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchs-recht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch Vorrechte ver-bunden sein (z.B. Vorkaufsrechte in Bezug auf sonstige Tickets). Details zu den Leis-tungsinhalten der jeweiligen Dauerkarte sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des VfB unter https://tickets.vfb.de/] zu entnehmen. Zum Besuch von nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dau-erkarte angegebenen Spielen (z.B. Sonderspiele, Freundschafts- oder Relegationsspiele), berechtigt die Dauerkarte ausdrücklich nicht, es sei denn, der VfB gibt vor den jeweiligen Spielen abweichende Regelungen bekannt. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres), soweit der VfB nicht beim Erwerb der Dauerkarte abweichende Daten mitteilt.
8.2 Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch ihre Gültigkeit, d.h. der Er-werber verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung der Dauerkarte durch den Erwerber, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des Erwerbers („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen, es sei denn, der VfB gibt abweichende Regelun-gen bekannt. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kün-digen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den VfB liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber gegen die Vorschriften der Ziffern 9.2., 9.3., 9.4., 11.6., 11.7., 11.8 und/oder 11.9. dieser ATGB verstößt oder wenn gegen den Erwerber ein in der MHP Arena Stuttgart gültiges Stadionverbot verhängt wurde. Im Fall einer unzulässigen Wei-tergabe der Dauerkarte durch den Kunden nach Ziffer 9.3. ist der VfB ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüberhinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe des Restbetrages, welcher dem Erwerber ggf. aufgrund ausstehender Spiele als Rückerstattung anteilig zustehen würde, in Einklang mit Ziffer 12 zu verhängen.
8.3 Der Im Falle des Bestehens von möglichen Erstattungsansprüchen des Erwerbers nach den Ziffern 7.4 und 7.5 bestehen diese für jedes Spiel in Höhe eines Siebzehntels des Dauerkar-tenpreises.
8.4 Im Fall eines Teil-Ausschlusses von Zuschauern ist der VfB berechtigt, die Dauerkarte für einzelne Spiele zu sperren und den Inhaber umzusetzen. Abweichend findet keine anteilige Erstattung des Ticketkaufpreises statt, es sei denn, der Erwerber war in den fünf Jahren vor dem Tag des betroffenen Spiels bereits von einer Nichterstattung gemäß dieser Regelung betroffen.
8.5 Sofern der Platz des Erwerbers zwischenzeitlich oder endgültig nicht mehr besetzt werden kann (z.B. wegen Baumaßnahmen), ist der VfB berechtigt, den Erwerber auf einen anderen Platz der gleichen Preiskategorie zu versetzen.
- Weitergabe der Tickets
9.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadion-besuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen und zur Aufrechterhaltung der sozialen Preis-struktur, sowie zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des VfB und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem legi-timen Weitergabeinteresse von Dauerkarteninhabern bei kurzfristiger Verhinderung wird durch die Möglichkeit zur Weitergabe über die clubeigene Zweitmarktplattform Rechnung getragen.
9.2 Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf durch den Erwerber ist untersagt und alleine dem VfB vorbehalten.
9.3 Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
a) das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay), bei nicht vom VfB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, seatwave, viagogo, stubhub, ticketbande…) und/oder über Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Twitter, TikTok etc.) zum Kauf anzubieten;
b) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfB gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
c) das Ticket an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/ oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) im Rahmen einer privaten Weitergabe das Ticket zu einem gegenüber dem auf dem Ticket angegebenen Originalpreis um mehr als 20 Prozent erhöhten Preis zuzüglich einer Transakti-onskostenpauschale in Höhe von 5,- Euro zu veräußern;
e) das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fuß-ballspielen ausgeschlossen wurden („Stadionverbot“), sofern der Erwerber hiervon Kenntnis hatte oder haben musste;
f) das Ticket an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben, es sei denn, das Ticket berech-tigt nur zum Zugang des Gastbereiches;
g) das Ticket ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den VfB zu Zwe-cken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden;
h) das Ticket weiterzuverkaufen, wenn dieses in unzulässiger Art und Weise bestellt wurden (vgl. Ziffer 2.4), insbesondere unter Verwendung (halb-)automatisierter Verfahren erworben wurde, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe).
9.4 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Ein-zelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Erwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 9.3 vorliegt und
a) die Weitergabe entweder über die clubeigene Zweitmarktplattform des VfB gemäß den hierfür geltenden Konditionen erfolgt oder
b) der bisherige Ticketinhaber den neuen Ticketbesitzer auf die Geltung dieser ATGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen (Name, Anschrift, Geburtsdatum) über den neuen Ticketinhaber an den VfB nach dieser Ziffer hinweist und sich der neue Ticketinhaber durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem VfB erklärt. Der bisherige Ticketinhaber ist zudem auf Verlangen des VfB im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
9.5 Wird ein Ticket unzulässigerweise angeboten, verwendet oder weitergegeben, entsteht dem VfB aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist der VfB nach billigem Ermessen, insbesondere unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, berechtigt:
a) das Ticket sowie sonstige vom Erwerber erworbenen Tickets – auch elektronisch – zu sper-ren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen;
b). den betroffenen Erwerber für einen angemessenen Zeitraum, maximal fünf Jahre, vom Erwerb von Tickets und Auswärtstickets ausschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
c) sonstige, von dem betroffenen Erwerber bereits bei dem VfB erworbene Tickets, auch für vergleichbare Veranstaltungen, nicht an den betroffenen Erwerber zu liefern und gegen Rück-erstattung des entrichteten Preises zu stornieren;
d) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 9.3. von dem jeweiligen Erwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen;
e) gegen den Erwerber eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 12 zu verhängen.
9.6 Zweitmarktplattform:
Der VfB kann dem Erwerber nach eigenem Ermessen die Möglichkeit einräumen, über die Zweitmarktplattform unter https://tickets.vfb.de/ ein bereits erworbenes Ticket für das je-weils ausgewiesene Spiel zum Weiterverkauf an potentielle Zweitmarkterwerber nach den folgenden Regelungen anzubieten
a) Der VfB behält sich in begründeten Einzelfällen das Recht vor, Angebote von Tickets auf der Zweitmarktplattform abzulehnen. Das Einstellen eines Tickets führt nicht zwangsläufig zu einem erfolgreichen Weiterverkauf über die Zweitmarktplattform.
b) Sobald ein Erwerber ein Angebot für ein Ticket auf der Zweitmarktplattform zum Wei-terverkauf eingestellt hat, verpflichtet er sich für die Dauer des eingestellten Angebotes, nicht über sein Recht aus diesem Ticket zu verfügen (z.B. Verkauf, Weitergabe, Zutritt zur Veranstaltung). Der Erwerber haftet im Falle von Zuwiderhandlungen für dadurch entstehende Schäden. Zudem behält sich der VfB das Recht vor, entsprechend der Re-gelung in Ziffer 9.5 die dort aufgeführten Sanktionen gegen den betroffenen Erwerber auszusprechen.
c) Der VfB informiert den Erwerber, sobald das Ticket erfolgreich auf der Zweitmarkt-plattform veräußert wurde. Vertragspartner des Zweitmarkterwerbers wird der VfB, nicht der ursprüngliche Erwerber. Ziffer 2 gilt für Bestellungen von Tickets durch den Zweit-markterwerber auf der Zweitmarktplattform entsprechend. Ab diesem Zeitpunkt ist das Angebot des ursprünglichen Erwerbers bindend und dieser verliert sein in seinem Ticket verbrieftes Besuchsrecht. Der ursprüngliche Erwerber erhält vom VfB eine Gutschrift in Höhe des anteiligen Originalpreises des entsprechenden Tickets abzüglich anfallender Service-, Betriebs- und Versandkosten des VfB.
- Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen
10.1 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der VfB und der nach Ziffer 10.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) EU-der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen kön-nen durch den VfB sowie den nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie ver-wertet und öffentlich wiedergegeben werden.
10.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Erwerber Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Erwerber die Weiterlei-tung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 16 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 9.2 bis 9.4 bleiben unberührt.
10.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der VfB teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit Sitz in der Gui-ollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB Pokal: DFB Deutscher Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) Europäische Pokalwettbewerbe: Union of European Football Associations (UEFA) mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon (“UEFA”)
- Zutritt zum Stadion, Stadionordnung, Verhalten im Stadion
11.1 Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Kinder unter 14 Jahren erhalten Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person, die sich ebenfalls im Besitz eines gültigen Tickets befinden muss. Erwerber und Inhaber von er-mäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermä-ßigung ermächtigenden Nachweis vorzuzeigen. Der Grund der Ermäßigung muss auch zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch bestehen und auf Verlangen nachgewiesen wer-den. Im Falle der Nichtvorlage ist der VfB berechtigt, den Zutritt zu verweigern bzw. den Inhaber aus der Arena zu verweisen.
11.2 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Erwerber oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.7 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zu-tritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Erwerber oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Sta-dionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheits-personal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitge-führten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Erwerber oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,
c) die Individualisierungsmerkmale auf den Tickets (Namensaufdruck, Angabe von Block/Reihe/Platz; Reservierungs-Nummer; Kunden-Nummer; Ticketnummer; QR-Code) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom VfB zu vertreten ist,
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Erwerber identisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket als Erwerber gespeichert oder vermerkt ist (über die in Ziffer 11.2 c) ge-nannten Individualisierungsmerkmale), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Wei-tergabe nach Ziffer 9.4 vor, und/oder
e) der Erwerber bei der Bestellung der Tickets entgegen der seiner Pflicht unrichtige An-gaben hinsichtlich seines Namens und/oder aus Ziffer 2.4 offensichtlich seiner Adress- und Lieferdaten gemacht hat.
11.3 Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Erwerbers bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
11.4 Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anord-nung des VfB oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzuneh-men, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte, Sonderbestimmungen nach Ziffer 13) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Der Inhaber des Tickets unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadion-ordnung, die u.a. am Stadion aushängt und über das Internet unter der Adresse www.vfb.de/stadionordnung eingesehen werden kann. Auf Wunsch stellt der VfB die Stadionordnung auch zur Verfügung. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.6 Inhaber des Tickets unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung dem Recht des VfB zur Vornahme angemessener Körperkontrollen.
11.7 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal-tung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des VfB und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des VfB ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VfB. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des VfB Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertra-gen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstüt-zen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des VfB oder eines vom VfB autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der VfB weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der VfB weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darüberhinausge-hende Ansprüche des VfB gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außerge-richtlich geltend zu machen.
11.8 Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des VfB sowie sämtlicher anderer bei Veranstaltungen im Stadion anwesender Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Die Verhaltensregelungen gemäß dieser Ziffer 11.8. bezwecken auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des VfB und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
11.9 Im gesamten Stadionbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Do-sen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material beste-hende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, Selfie-Sticks, nicht im Stadion erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
11.10 Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Ar-beit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der DSGVO in Verbindung mit § 4 des Bundesdaten-schutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständig-keit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüber-wachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom VfB bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 10 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die vom VfB oder dem jeweils nach Ziffer 10.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereig-nisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstal-tung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland gelten-den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, ge-löscht.
11.11 Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.8 oder 11.9, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalt-tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 12 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen wer-den. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Sta-dionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinn-wand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten er-folgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der VfB behält sich vor, Daten von Erwerbern an den Deutschen Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frank-furt/Main zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiter-zugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
- Vertragsstrafe, Gewinnabschöpfung, Regress
12.1 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen in den Ziffern 9 und 11.7., 11.8. und 11.9. in den Varianten der Benutzung von Waffen oder anderen Gegenständen als Waffe oder bei Benutzung, Anzünden oder Abbrennen jeglicher pyrotechnischen Gegenstände kann der VfB von dem Zuwiderhandelnden die Zahlung einer angemessenen und ggf. vom jeweils zu-ständigen Gericht überprüfbaren Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500,00 verlangen.
12.2 Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Zuwiderhandelnden hinsichtlich einer Schadenswiedergut-machung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines un-berechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergege-benen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne, sofern diese nicht parallel gemäß Ziffer 9.5. d). abgeschöpft werden, wobei klar-stellend darauf hingewiesen wird, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erziel-ten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.
12.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
12.4 Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 11.8. und 11.9., insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer und/oder die Verwendung an-derer pyrotechnischer Gegenstände, kann der VfB von den zuständigen Verbänden mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der VfB ist berechtigt, den bzw. die hierfür nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress bzw. auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens in Anspruch zu neh-men. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB.
12.5 Ziffer 12.4. gilt ausdrücklich auch mit Schutzwirkung zu Gunsten des jeweiligen gegneri-schen Clubs des VfB.
- Sonderbestimmungen bei Geltung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen oder sonstiger Beschränkungen
13.1 Anwendung der Sonderbestimmungen
Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienemaß-nahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern aufgrund einer Pande-mie (z.B. Covid-19), Epidemie oder sonstigen gesundheitlichen Notsituation von überre-gionaler Tragweite kann der VfB verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen der nachfolgenden Ziffern 13.2 bis 13.5
13.2 Besondere Zutrittsbedingungen
a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Er-werbern rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des VfB, der Polizei und/oder des Sicherheits-personals ist Folge zu leisten.
b) Der VfB ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticket-erwerb und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstal-tungsgelände zu überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticke-tinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllen, kann der VfB den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. den Erwerber bzw. Ticketin-haber aus dem Stadion verweisen.
c) Insbesondere kann der VfB zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein:
- Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden;
- Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote);
- Verarbeitung von
o vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von In-fektionsketten,
o zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontakt-daten wie u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsda-tum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbre-chung von Infektionsketten sowie
o Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den ein-schlägigen Vorschriften, z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung].
13.3 Zuschauerreduktion
Soweit nach dem Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets eine Durchführung des Spiels ohne Zuschauer oder nur mit einer nachträglich reduzierten Anzahl an Zuschauern kommt und der VfB dadurch nicht mehr in der Lage ist, allen Erwerbern/Ticketinhabern den Zutritt zu dem Spiel zu gewähren, ist der VfB berechtigt, nach seinem Ermessen zu entscheiden, welchen Erwerbern/Ticketinhabern er den Zutritt zum Stadion gewährt. Gegenüber den-jenigen Erwerbern, denen der VfB den Zutritt zum Spiel danach nicht mehr gewähren kann, ist der VfB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gegenüber Dauerkarteninhabern, denen der VfB den Zutritt zum Spiel danach nicht mehr gewähren kann, ist der VfB bezüglich der betroffenen Spiele zum Teilrücktritt vom Vertrag berechtigt.
13.4 Umsetzung
Der VfB ist berechtigt, dem Erwerber/Ticketinhaber – soweit nicht anderweitig vereinbart – kompensationslos einen anderen Platz (auch einer anderen Preiskategorie) zuzuweisen, wenn dies aufgrund sich infolge der Pandemie veränderter Umstände hinsichtlich der Zulassung von Zuschauern im Stadion und den dabei einzuhaltenden Vorgaben (wie Ab-standsregelungen etc.) erforderlich ist. Insoweit ist der VfB auch berechtigt, Ticketinha-bern, die zusammenhängende Plätze gebucht haben, andere, nicht zusammenhängende Plätze zuzuweisen, wobei sich der VfB nach besten Kräften bemühen wird, eine solche Trennung zu vermeiden.
13.5 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko:
Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Stadion recht-zeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerreduktionen und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter https://tickets.vfb.de/ abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des VfB mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
- Kontakt
Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kon-taktmöglichkeiten an den VfB gerichtet werden:
VfB Stuttgart 1893 AG, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt),
Telefon:–0711 - 99 33 1893, Telefax:–0711 - 55 007 88 111, E-Mail: service@vfb-stutt-gart.de.
- Haftungsausschluss
15.1 Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr.
15.2 Die Haftung des VfB ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
15.3 Der VfB haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen ge-setzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verur-sacht wurden. Ebenfalls haftet er im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15.4 Die Haftung des VfB ist außer im Falle des vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vor-hersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
15.5 Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des VfB für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflicht-verletzung des VfB oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetz-lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VfB beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung für Mängel, die der VfB arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garan-tiezusage sowie im Falle einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Datenschutz
16.1 Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 2.4 zur Iden-titätsüberprüfung, in Ziffer 11.10 zur Videoüberwachung, in Ziffer 10 zu Aufnahmen von Zu-schauern der Veranstaltungen und in Ziffer 13.2 zur ggfs. erforderlichen Kontaktnachverfol-gung im Pandemiefall), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Erwerbers und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem VfB und dem Erwerber/Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Erwerbers und/oder des Ticketinhabers zur Wah-rung berechtigter Interessen des VfB. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 9.1.
16.2 Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des VfB können der unter www.vfb.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden.
16.3 Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstal-tungen des VfB (siehe Ziffer 10) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. auf www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den Deutschen Fußball-Bund e.V. auf www.dfb.de/da-tenschutzerklaerung/, verwiesen.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand / Streitbeteiligung
17.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zah-lung alleiniger Erfüllungsort der Sitz des VfB.
17.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage-erhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzun-gen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des VfB.
17.3 Dem VfB bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Erwerber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
Der VfB nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teil (vgl. § 36 VSBG).
- Allgemeines, Änderungen der ATGB
18.1 Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
18.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
18.3 Der VfB ist in Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese ATGB zu ändern. Die Än-derung kann frühestens vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können die Erwerber den neuen ATGB gegenüber dem VfB in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Erfolgt ein Widerspruch durch den Erwerber, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber nicht in Kraft. Der VfB ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses binnen vier Wochen ab Eingang des Widerspruchs berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VfB Stuttgart 1893 AG für Business Logen und Business Seats in der MHPArena (AGB Business Logen und Business Seats")
Stand: Juli 2020
- Allgemein
1.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Individualvereinbarungen gelten für Rechtsbeziehungen zwischen der VfB Stuttgart 1893 AG (»VfB«) und Kunden diese AGB Business Logen und Business Seats.
1.2 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Individualvereinbarungen gelten für Rechtsbeziehungen zwischen der VfB Stuttgart 1893 AG (»VfB«) und Kunden diese AGB Business Logen und Business Seats.
1.3 Es gelten die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des VfB sowie die jeweiligen AGB des jeweiligen Veranstalters, die mit dem Ticketerwerb durch den Kunden akzeptiert werden, soweit im Folgenden für das Verhältnis Kunde – VfB keine inhaltlich abweichendenRegelungen getroffen werden. In diesem Fall gehen die AGB Business Logen und Business Seats vor. Außerdem gilt die Stadionordnung für die MHPArena, die u.a. am Stadion aushängt und über das Internet unter der Adresse www.mercedes-benz-arena-stuttgart.de/arena/ sicherheit-stadionordnung eingesehen werden kann. Auf Wunsch stellt der VfB die Stadionordnung auch zur Verfügung. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser AGB.
1.4 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der VfB oder die VfB Marketing die Leistung ohne Vorbehalte erbringen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden hiermit widersprochen.
1.5 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden auch dann nich Vertragsbestandteil, wenn der VfB oder die VfB Marketing die Leistung ohne Vorbehalte erbringen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden hiermit widersprochen.
- Leistungspakete; Bestellung; kein Widerrufsrecht
2.1 Leistungspakete des VfB umfassen die Vermietung von Business Logen und Business Seats in der MHPArena sowie weitere im Einzelnen vertraglich zu bestimmende Leistungen.
2.2 Durch seine Bestellung eines Leistungspakets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages ab. Bestellungen können nachträglich ohne Zustimmung des VfB weder geändert noch zurückgenommen noch widerrufen werden..
2.3 Erst mit Absendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden oder mit Versand der Tickets selbst wird das von diesem abgegebenen Angebot vom VfB angenommen (Vertragsannahme). Eine gegebenenfalls zuvor versandte bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des VfB dar.
2.4 Der VfB ist berechtigt, dem Kunden jederzeit im Stadion und/oder innerhalb des gebuchten VIP-Bereichs andere Plätze der gleichen Preiskategorie zuzuweisen.
2.5 Die Preise für die Leistungspakete der Bundesliga und der 2. Bundesliga ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des VfB. In den von den Kunden zu erbringenden Zahlungen ist der Betrag für den Ticketerwerb inbegriffen.
2.6 Der VfB ist jederzeit berechtigt, den Inhalt der gebuchten Leistungspakete und / oder die Preislisten mit Wirkung zum folgenden 01.07. zu ändern. Änderungen sind dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitzuteilen. c
2.7 Im Falle einer Erhöhung der Preise in der Bundesliga und / oder 2. Bundesliga, die dann in einer neuen Preisliste ausgewiesen werden, kann der Kunde die Vereinbarung innerhalb von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Änderungsmitteilung, kündigen. Die Kündigung ist stets in Textform gegenüber dem VfB mit Wirkung zum folgenden 30.06. zu erklären. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Vereinbarung mit dem geänderten Preis fort.
2.8 Im Falle einer wesentlichen Einschränkung der Leistungspakete kann der Kunde die Vereinbarung innerhalb von drei Wochen, gerechnet ab dem Zugang der Änderungsmitteilung, kündigen. Ein Abstieg – nicht aber ein Aufstieg – der Lizenzmannschaft des VfB stellt eine wesentliche Einschränkung der Leistungspakete nach dem vorstehenden Satz dar; in diesem Fall kann der Kunde die Vereinbarung innerhalb von drei Wochen nach dem Tag des sportlichen Feststehens des Abstiegs kündigen. Die Kündigung ist stets in Textform gegenüber dem VfB oder der VfB Marketing mit Wirkung zum folgenden 30.06. zu erklären. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Vereinbarung mit dem geänderten Inhalt fort.
- Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
3.1 Nach Vertragsannahme durch den VfB wird dem Kunden eine Rechnung seitens der VfB Marketing oder durch den VfB oder durch den jeweiligen Veranstalter zugesandt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist der vom Kunden zu zahlende Betrag innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen zu begleichen.
3.2 Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, so ist der VfB nach erfolgloser Mahnung samt Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Leistungserbringung unbeschadet des nunmehr als Schadensersatzanspruch fortbestehenden Zahlungsanspruches zu verweigern. Bei Buchungen für einzelne Spiele oder Veranstaltungen ist eine Nachfristsetzung nur dann erforderlich, wenn die Nachfrist spätestens eine Woche vor dem Spiel/der jeweiligen Veranstaltung enden würde. Dem Kunden ist der
3.3 Das Besuchsrecht für die in den jeweiligen Tickets enthaltenen Spiele steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung durch den Kunden. Dem Kunden im Übrigen übersandte oder ausgehändigte Leistungspaketunterlagen Business Logen oder Business Seats verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des VfB bzw. des Veranstalters.
- Versand von Tickets und Leistungspaketunterlagen
Der Versand der Tickets und der Leistungspaketunterlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des VfB oder von ihm beauftragter Personen vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den VfB.
- Vertragslaufzeit
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine weitere volle Spielzeit (folgender 01.07. bis 30.06.), sofern der Vertrag nicht durch eine Partei unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten (Eingang der Kündigung bis zum 31.12.) in Textform gekündigt wird.
- Reklamationen
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Tickets und die Leistungspaketunterlagen auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort zu überprüfen.
6.2 Eine Reklamation offensichtlich fehlerhafter Tickets oder sonstiger Leistungspaketunterlagen hat unverzüglich (binnen zwei Wochen) nach Eingang der Tickets beim Kunden in Textform an die unten unter Ziffer 11 genannte Kontaktadresse zu erfolgen.
6.3 Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, der Faxsendebericht bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail.
6.4 Nach Ablauf der Reklamationsfrist ist der VfB bei offensichtlichen Fehlern nicht mehr verpflichtet, die Leistungspaketunterlagen zurückzunehmen und dem Kunden neue Leistungspaketunterlagen zu überlassen. Gleiches gilt hinsichtlich einer Rücknahme und Neuüberlassung von Tickets etwaiger Drittveranstalter.
- Verlust von Tickets/Leistungspaketunterlagen
7.1 Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets und Leistungspaketunterlagen können seitens des VfB nach billigem Ermessen gegen Erhebung einer Servicegebühr und ggf. Berechnung der Produktionskosen ersetzt werden. Eine Rechtspflicht hierzu besteht nicht.
7.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Bestellung der Leistungspakete von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung der erbrachten Zahlung. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Die Leistungspakete und Tickets behalten ihre Gültigkeit auch für etwaige Wiederholungsspiele.
7.3 Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt, so erhält der Kunde die hierfür erbrachte Zahlung, bei einem Saisonabo also einen entsprechenden Anteil des Saisonpreises, gegen Rückgabe der Originaltickets und der Originalunterlagen vom VfB zurück.
- Weitergabe der Tickets und Leistungspakete
8.1 Es gelten die Weitergabebeschränkungen der ATGB, eine Weitergabe zu Einladungszwecken ist grundsätzlich zulässig, auf die Bestimmungen der Ziff. 8.2 und 8.3 wird verwiesen.
8.2 Der VfB kann die Weitergabe von Tickets für Business Logen oder Business Seats an Dritte untersagen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass durch die Weitergabe die Ausübung von Gewalttätigkeiten oder Straftaten in Zusammenhang mit dem Stadionbesuch gefördert werden, ein Stadionverbot umgangen wird, oder wenn die Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels eine solche Untersagung erfordert. Ferner sollen die Ticketspekulationen eingedämmt werden.
8.3 Tickets und Leistungspakete (mit Ausnahme der Bestandteile des Werbepakets) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der VfB Marketing auch zum Zwecke der Werbung (bspw. im Rahmen eines Gewinnspiels) weitergegeben oder verwendet werden. Der Kunde hat den VfB frühzeitig über eine geplante Weitergabe oder Verwendung in Kenntnis zu setzen, dieser muss dem geplanten Vorhaben sodann ausdrücklich zustimmen. Soweit der VfB dem Vorhaben zustimmt, darf die Weitergabe von Tickets an Dritte nur erfolgen, wenn diese Dritte zuvor der Geltung der ATGB sowie dieser AGB Business Logen und Business Seats ausdrücklich zustimmen. Auf Verlangen des VfB muss der Kunde Name, Anschrift und Geburtsdatum des Übernehmers mitteilen.
8.4 Wird ein Ticket ohne Zustimmung nach Ziffer 8.3 oder unter Verstoß gegen eine Untersagung des VfB nach Ziff. 8.2 oder die Weitergabebeschränkungen der ATGB weitergegeben, so kann es der VfB nach billigem Ermessen für ungültig erklären. Der VfB ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ansprüche gegen den VfB wegen der damit einhergehenden Unmöglichkeit für den Ticketinhaber, das Leistungspaket Business Logen oder Business Seats in Anspruch zu nehmen, sind ausgeschlossen.
- Haftung, Gewährleistung
9.1 Die Haftung des VfB und der VfB Marketing ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
9.2 Der VfB und die VfB Marketing haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen. Ebenfalls haften sie im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3 Die Haftung des VfB und der VfB Marketing ist außer im Falle des vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
9.4 Unberührt von vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung des VfB und der VfB Marketing für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des VfB oder der VfB Marketing oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VfB oder der VfB Marketing beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung für Mängel, die der VfB oder die VfB Marketing arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage sowie im Falle einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der VfB übernimmt keine Haftung für die steuerliche Absetzbarkeit der vertraglichen Kosten.
9.5 Sofern die vom Kunden gebuchten Plätze aufgrund behördlicher Anordnung oder eines (verbands-)gerichtlichen Urteils nicht besetzt werden dürfen, wird sich der VfB bemühen, dem Kunden adäquate andere Plätze zuzuweisen. Sollte dies, insbesondere im Falle eines anteiligen oder vollständigen sportgerichtlichen Ausschlusses der Zuschauer („Geisterspiel“), nicht möglich sein, wird der VfB insofern von seiner Leistungspflicht frei, ohne zu einem Ausgleich verpflichtet zu sein. Der Kunde erhält abweichend hiervon den auf das betreffende Spiel entfallenden Anteil des jeweiligen Paketpreises erstattet, sofern er im Zeitraum von fünf Jahren vor dem Datum des betreffenden Spiels bereits schon einmal von einem Wegfall seiner Plätze betroffen war.
- Datenschutz/Datenverarbeitung
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des VfB. Diese sind unter www.vfb.de/datenschutz abrufbar.
- Kontakt
Die Kommunikationsdaten des VfB sind:
VfB Stuttgart 1893 AG, Clubzentrum, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 711 - 55 007 250, Telefax: +49 (0) 711 - 55 007 251, E-Mail: service@vfb-stuttgart.de
Die Kommunikationsdaten der VfB Marketing sind:
VfB Stuttgart Marketing GmbH, Carl Benz Center, Mercedesstraße 73 B, 70372 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 711 - 55 007 250, Telefax: +49(0) 711 - 55 007 251, E-Mail: marketing@vfb-stuttgart.de
- Erfüllungsort/Gerichtsstand
12.1 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für Lieferung, Leistung und Zahlung alleiniger Erfüllungsort der Sitz des VfB.
12.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des VfB.
12.3 Dem VfB bleibt es jedoch vorbehalten, Klage gegen den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu erheben.
- Instandhaltung, Modernisierung und/oder Umbau der MHPArena
Sofern der VfB einen Um- oder Neubau des Stadions oder einzelner Tribünen, Tribünenbereiche oder Business-Bereiche durchführt, kann es während der Bauphase vorübergehend zu Einschränkungen oder Wegfall der Kapazitäten kommen. Der VfB ist aus diesem Grunde berechtigt, vereinbarte Leistungen einseitig abzuändern und/oder zu reduzieren. Dies gilt auch in Bezug auf Leistungen, die von dem Umbau nur deshalb betroffen sind, weil der VfB auf diese Leistungen / Kapazitäten Zugriff nimmt, um angemessenen Ausgleich für direkt betroffene, umbaubedingt nicht verfügbare Leistungen zu schaffen. Der VfB wird sich bemühen, sämtliche umbaubedingte Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten. Der VfB ist danach berechtigt, dem Kunden anstelle der von ihm gemieteten Business Seats oder Business Logen bzw. Business Bereiche andere Business Seats oder Business Logen bzw. andere Business Bereiche zuzuteilen. Umsetzungen auf gemäß Listenpreis mindestens gleichwertige Business Seats oder Business Logen sind entschädigungslos hinzunehmen. Umsetzungen auf gemäß Listenpreis geringer wertige Business Seats oder Business Logen bzw. Hospitality Bereiche werden mit einer Gutschrift der Listenpreis-Differenz entschädigt. Etwaige Entschädigungen verstehen sich jeweils pro rata temporis entsprechend der Anzahl der betroffenen Heimspiele. Anstelle einer Zuteilung anderer Business Seats oder Business Logen bzw. Business Bereiche während der Umbauphase ist der VfB berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen auf den Zeitpunkt des Beginnes der Abriss- bzw. Umbauarbeiten zu kündigen. - Änderungen der AGB
14.1 Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
14.2 Der VfB ist in Dauerschuldverhältnissen jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Die Änderung kann frühestens vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten können die Erwerber den neuen AGB gegenüber dem VfB in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Erfolgt ein Widerspruch durch den Erwerber, tritt die Änderung gegenüber dem Erwerber nicht in Kraft. Der VfB ist in diesem Fall zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Dauerschuldverhältnisses binnen vier Wochen ab Eingang des Widerspruchs berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen der VfB Stuttgart Bildungsakademie
Stand: Dezember 2024
- Geltungsbereich; Kommunikationsdaten, Änderungsvorbehalt
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der VfB Stuttgart Akademie. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die VfB Stuttgart 1893 AG (nachfolgend „VfB“) vorbehaltlos leistet. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung ab dem 28.11.2024.
1.2 Die Postanschrift und sonstigen Kommunikationsdaten der VfB Stuttgart 1893 AG lauten wie folgt:
(1) Postanschrift: VfB Stuttgart 1893 AG, Mercedesstraße 109, 70372 Stuttgart (Bad Cannstatt)
(2) Faxhotline: +49 (0) 711 - 55 007 88 111
(3) Telefonhotline: +49 (0) 711 - 99 33 1893; die aktuellen Erreichbarkeiten finden Sie unter https://www.vfb.de.
(4) Per Internet: https://www.vfb.de, E-Mail-Adresse: service@vfb-stuttgart.de - Vertragsgegenstand, Anmeldung
2.1 Der VfB bietet im Rahmen der „VfB Bildungsakademie“ (Bildungs-)Veranstaltungen, Workshops und Business Trainings zu vielfältigen, im Zusammenhang mit der Branche des Sports stehenden Themen an.
2.2 Eine Anmeldung des Teilnehmers zu einer angebotenen Veranstaltung ist verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer zustande.
- Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
3.2 Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig.
- Leistungsumfang, Änderungsvorbehalt
4.1 Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung sowie ggfs. vor, während oder nach der Veranstaltung dem Teilnehmer bereitgestellten Unterlagen und eine Teilnahmebestätigung.
4.2 Der VfB übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.
4.3 Bei Präsenzveranstaltungen sind zudem die Tagungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen (bei ganztägigen Veranstaltungen) inkludiert.
4.4 Der VfB ist in der Ausgestaltung des Veranstaltungsprogramm frei. Der VfB behält sich das Recht vor, geringfügige inhaltliche, räumliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt. Der VfB behält sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.
4.5 Das schriftliche Begleitmaterial zu den Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung des VfB bzw. des jeweiligen Rechteinhabers vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nicht ohne schriftliche Zustimmung des VfB bzw. des jeweiligen Rechteinhabers zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial. Es ist dem Nutzer außerdem untersagt, Mitschnitte von den Veranstaltungen oder Teilen davon – auch in Form von Standbildern – vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
4.6 Anreise und ggfs. erforderliche Übernachtung sind nicht im Preis enthalten. Der VfB bemüht sich darum, dem Teilnehmer wirtschaftlich attraktive Angebote von Partnerhotels zu vermitteln. Die Zimmerreservierung in einem solchen Partnerhotel ist unter Nennung des VfB als Referenz selbstständig vorzunehmen.
- Rücktritt, Vertretung, Absage
5.1 Für den Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Der Teilnehmer kann seine Teilnahmeberechtigung in jedem Falle jederzeit auf einen schriftlich vom Teilnehmer zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten.
5.3 Der VfB behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
➢ aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
➢ aus wichtigen Gründen, die vom VfB nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Verhinderung des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
➢ aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche oder behördliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern,
bis einschließlich am Veranstaltungstermin abzusagen, oder auf einen anderen Termin zu verschieben.
Im Falle einer Absage durch den VfB wird eine bereits eingegangene Zahlung vollständig zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten des VfB vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“. - Haftung
6.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des VfB, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet VfB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des VfB, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Datenschutz, Rechteeinräumung
7.1 Der Schutz von personenbezogenen Daten ist dem VfB ein wichtiges Anliegen. Soweit der VfB im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, geschieht dies ausschließlich im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können in der Datenschutzerklärung des VfB unter https://www.vfb.de/de/1893/club/service/formales/datenschutz/ eingesehen werden.
7.2 Der Teilnehmer räumt dem VfB das ausschließliche, übertragbare, unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, Foto-, Video- und Tonbandaufnahmen des Teilnehmers von der Veranstaltung zu fertigen und zu redaktionellen und werblichen Zwecken in Print- und Online-Publikationen zu verwerten.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Handelsregister- und Umsatzsteueridentifikationsnummer
8.1 Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist, ist Stuttgart Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit der VfB Stuttgart 1893 AG.
8.2 Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist - soweit nach deutschem Recht zulässig - Stuttgart Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
8.3 Die VfB Stuttgart 1893 AG ist im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 7615 eingetragen.
- Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sollten einzelne Klauseln oder Klauselbestandteile unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.